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Zivilgesellschaftliches Engagement gegen Neonazis ist dringend geboten Fraktionserklärung zur Stadtratssitzung am 09.03.2011
„Ich klage an“, so überschrieb 1898 Emile Zola seinen offenen Brief an den an den Präsidenten der Republik Frankreich und löste damit die Dryfuss-Affäre aus. Nach dem 05.März 2011 in Chemnitz kommt man zu einer gleichen Schlussfolgerung. Anzuklagen ist das Chemnitzer Verwaltungsgericht für die Genehmigung eines neofaschistischen Aufmarsches in unserer Stadt. Diese Genehmigung widerspricht Geist und Buchstaben des Grundgesetzes.
Als 1948/49 auf Befehl der 3 westlichen Alliierten in London deutsche Politiker das Grundgesetz ausarbeiteten, war eine ihrer Grundintentionen, dass Jahr 1933 und die folgende Herrschaft des Faschismus dürfen sich nicht wiederholen. Deshalb ist das Weitergeltungsgebot für alle antinazistischen Vorschriften der Alliierten fester Bestandteil des Grundgesetzes. Davon ist auch das Versammlungs- und Demonstrationsrecht betroffen. Die heutigen Nachbeter des Faschismus können und dürfen sich eben nicht auf dieses Recht berufen. Genau hier hat der frühere Bundespräsident und Verfassungsrichter angesetzt, als eine wehrhafte Demokratie einfordert wurde.
Sie, Frau Oberbürgermeisterin, haben die Zivilcourage gehabt, den rechten Aufmarsch zu verbieten und gemeinsam mit dem Bündnis „Kein Platz für Nazis“ die Chemnitzerinnen und Chemnitzer zum Widerstand aufzurufen. Dafür unseren Respekt und unsere Solidarität.
Wenn andere Abhilfe nicht möglich ist, haben die Bürgerinnen und Bürger das Recht auf Widerstand. Dem wird das sächsische Versammlungsrecht, dem auch unsere Landtagsfraktion widersprochen hat, nicht gerecht. Es ist dringend und überarbeitungsbedürftig, um zivilgesellschaftliches Engagement gegen Neonazis zuzulassen. Es kann und darf nicht sein, dass unter den alten kaiserlichen Farben schwarz-weiß-rot die grundgesetzfeindliche Losung „zurück ins Reich“ unter Polizeischutz durch die Stadt getragen werden.
Die sich zur Wehr setzenden Menschen in Chemnitz wurden per Flyer im Vorfeld des 5. März kriminalisiert. Polizeibeamten haben dann an der Zentralhaltestelle, Am Wall und anderen Stellen völlig überreagiert. Was rechtfertigt, dass Polizisten zu dritt einen 75jährigen Mann in die Mangel genommen haben?
Klagen gegen ein unverhältnismäßiges Vorgehen müssen rechtlich geprüft werde. Die Ereignisse und Vorfälle müssen öffentlich mit den Beteiligten aufgearbeitet werden.
Das sind wir den Menschen schuldig, die trotz der Bedrohungen durch Justiz und Polizei am 05. März 2011 in Chemnitz auf die Straße gegangen sind, um sich dem braunen Spuk friedlich entgegen zu stellen.
Dieser Mut wird weiter gebraucht.
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