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Redebeitrag der Stadträtin Susanne Schaper zur Stadtratssitzung am 26. Januar
Gestatten Sie mir das ich gleich zu mehreren des Entwicklungs- und Konsolidierungskonzepts 2015(EKKo 2015) gleichzeitig spreche um die Zeit nicht unnütz zu verlängern sie sind sowie so auch in einem unmittelbaren Zusammenhang.
Aufgaben des Gesundheitsamtes in Chemnitz sind, wie in jeder anderen Stadt der Bundesrepublik Deutschland, weit gefächert und äußerst wichtig für die Erhaltung der Gesundheit aller Bevölkerungsschichten. Zu den wichtigsten Pflichten des Gesundheitsamtes gehört es, die Menschen auf unmittelbare Gefahren aufmerksam zu machen. Hierbei sind Kontrollen, wie etwa in der Lebensmittelbranche/Trinkwasser/Krankenhäuser etc üblich und vorgeschrieben Oder Betriebe etwa, werden regelmäßig von den Gesundheitsämtern im Bereich des Verbraucherschutzes kontrolliert. Unfallgefahren und Hygienevorschriften sind strengstens einzuhalten. Sowie auch Gesundheitsförderung, Fürsorge und Prävention vom Säuglingsalter an.
Aber auch im Bereich der Prävention von ansteckenden Krankheiten ist es die Aufgabe des Gesundheitsamtes, Daten und Krankheitsverläufe zu dokumentieren und zu beobachten. Beispiel: Wer kümmert sich um die Erfassung von Kontaktpersonen bei der auch in Chemnitz wieder zunehmenden Tuberkuloseerkrankung, wer um Untersuchung und Kontrolle der Kontaktpersonen. Das Macht kein Krankenhaus und auch kein Hausarzt, das muss eine neutrale und übergeordnete Stelle wie das Gesundheitsamt übernehmen. In der Tuberkulosefürsorge haben wir bereits im ersten EKKo 2015 gekürzt und würden es in der Maßnahme 53/04 heute noch einmal tun, was dann absolut einschneidend wäre.
In konkreten Verdachtsfällen gehört es zu den dringenden Pflichten des Gesundheitsamtes, Vorkehrungen zum Schutz der Allgemeinbevölkerung zu treffen. Sei es durch Warnungen oder spezielle Impfaufrufe. So geschehen zum Beispiel, bei der noch immer akut auftretenden Schweinegrippe. Jeder Verdachtsfall wird der Behörde gemeldet und entsprechend weiter beobachtet. Aber auch bei anderen Krankheitsverläufen ist es Vorschrift, das Chemnitzer Gesundheitsamt zu informieren. Immer dann, wenn die Bevölkerung einer ernsthaften Gefährdung im Bereich der Gesundheit ausgesetzt ist. das was ich hier beschreibe soll nicht nur auf die Vielseitigkeit und Wichtigkeit des Amtes 53 deuten -sondern dies ist geltendes Recht.
Ein interpretierter Auszug des Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst im Freistaat Sachsen Abschnitt 2 - Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes § 8-§ 12. Dafür stehen uns bei rund 240.000 Chemnitzerinnen und Chemnitzern 76.05 AE gegenüber bei einer immensen Aufgabenflut, wovon wir bereits 4 Stellen im ersten EKKo 2015 gekürzt haben.
Wir sollen jetzt weiter an dieser mit wichtigsten Säule von Chemnitz (die zugegeben wenig Lobby hat) herum basteln und Pflichtaufgaben vernachlässigen- Stellen nicht wieder besetzen und es dazu bringen das Umorganisiert werden muss und nicht um zu verbessern sondern um definitiv Leistungen die bis jetzt vorgehalten wurden nicht mehr vorhalten zu können. Das Problem ist hier die Summe und es wird Folgen nicht nur im Leistungsangebot der Sprechstunden sondern auch der Haus besuche der Gesundheitsförderung und Prävention vor allen bei Kindern haben, und das in einer Zeit wo gerade Aufklärung und Hilfe immer nötiger und wichtiger werden. Dies lesen sie ja auch selbst aufgeschlüsselt in den beschriebenen Umsetzungs- Folgen das muss ich Ihnen sehr geehrte Stadträte nicht dozieren. Meine Fraktion und ich Können und Wollen dies nicht mit verantworten. Denn schon bereits die Vergleichsweisen zu anderen Dezernaten marginalen Konsolidierungsbeträge und Maßnahmen zeigen uns doch wie eng hier gestrickt wird und dass keine Luft mehr ist für auch nur den geringsten Spielraum.
Nur kurz heraus gegriffen die Maßnahme 53/09 - Reduzierung von Stellen - Konsolidierungsbetrag 11.435 Euro. Wo? Im Kinder und Jugendärztlichen Dienst? Können wir uns in der heutigen Zeit ausgerechnet da noch mehr Einschnitte leisten? Was sind die Folgen? Die Reduzierung der Assistenz und Organisationsaufgaben im Sachgebiet Kinder und Jugendärztlicher Bereich. Also Vorschul- und U-Untersuchungen. Aber das nur als Beispiel. Die Kürzungen beim Gesundheitsamt wären gravierend und dramatisch wenn wir sie heute beschließen.
Gesund zu bleiben, zählt auch in Chemnitz zu den wichtigsten Anliegen jedes Menschen und ist auch besonderes Anliegen des Gesundheitsamtes. Dies sind die ersten Worte die man lesen kann, wenn man im Chemnitzer Internetauftritt den Button Gesundheit und Soziales wählt,
das dass nicht nur eine Notiz ist sondern das was wir unseren Bürgerinnen und Bürgern garantieren, dass gewährleisten wir nur dann, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen wenn wir darauf verzichten einen derartigen Einschnitt und Stellenabbau im Amt 53 hinzunehmen. Einen besonderen Fokus bitte ich sie auf die Maßnahmen 53/03 04 07 und 09 zu legen.
Danke dass sie mir zu gehört haben.
Auch die 20zig % Kürzung der Wohlfahrtsverbände kann man unserer Meinung nach nicht ohne eine vorher dezidierte Aufgabenkritik hinnehmen. Auch dazu unser Nein.
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